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Brauchen Video-Blogs eine Sendelizenz...?

Etwas in der Richtung fordert zumindest Medienwächter Norbert Schneider, der Vorsitzende der "Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten". Seiner Auffassung nach ist "Web TV = gestreamtes Bewegtbild = Rundfunk" und damit lizenzierungspflichtig bei den Landesmedienanstalten.

Das zielt natürlich in erste Linie auf die Web-TV-Angebote von Unternehmen (Audi TV, BMW TV, Mercedes-Benz TV, starstyle TV, freundin TV, Cinema u.v.m.). Aber wie weit davon entfernt sind wir mit privaten Vlogs oder Video-Blogs, die den Videokonsum gestreamt auf dem Blog ermöglichen? Was ist mit den privaten Inhalten in den Kanälen bei Sevenload?

Da würde eine Definition helfen. Und da die EU-Richtlinie mit der Unterscheidung "lineare Angebote = klassisches Fernsehen = Rundfunk" und "Nicht-lineare Angebote = Inhalte auf Abruf = kein Rundfunk" dem Ansinnen der LMA's nicht wirklich weiterhilft, wird einfach selbst definiert:

""Wir definieren als Rundfunk im Internet nur Angebote mit einem genügend hohen Verbreitungsgrad. Wir sagen momentan: Web-TV-Angebote, die 500 zeitgleiche Zugriffe ermöglichen, überschreiten diese Grenze." Quelle www.digitalfernsehen.de.

Also, wer einen Videoblog mit regelmäßig erscheinenden, anähernd redaktionell gestalteten Inhalten betreibt und dessen Serverkapazität potenziell mehr als 500 gleichzeitige Zuseher packt... der sollte die Diskussion genau verfolgen.

Glaubt man Herrn Schneider, so ist Lizenzierung halb so wild wie Schutzimpfung gegen Kinderlähmung. Letztlich heisst es nur "in einem System ankommen". Man muss ja u.a. lediglich "die Werberegeln einhalten und einen Jugendschutzbeauftragten haben". Von den Lizenzierungskosten mal abgesehen doch alles halb so wild :-) Ok, ich stehe zu meiner aktuellen Unkenntnis ob der Höhe der Lizenzierungskosten.

Bin gespannt wann iFranz.tv, isightseeing.tv, mindtime-Show et al. die ersten Jugendschutzbeauftragten suchen müssen.

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